Karle News – April 2025 Ausgabe Nr. 18
Ein brennender Fahrradakku im Mischschrott.
Das Gefahrenpotenzial von Batterien und Akkus ist riesig. Nahezu jeden Tag brennt es in Deutschland in einem Recyclingbetrieb. Grund dafür sind falsch entsorgte Batterien und Akkus – teilweise achtlos weggeworfen bzw. nicht sauber vom restlichen Abfall getrennt. Das Gesetz (ElektroG) schreibt vor, dass Altbatterien und Altakkus getrennt erfasst werden müssen. Die Realität ist leider eine andere.
Bereits ein leicht beschädigter Akku oder eine Batterie kann zu einem Großbrand führen und damit ganze Existenzen bedrohen. Nur eine Folge hiervon ist, dass es für Recyclingbetriebe immer schwieriger wird, eine Versicherung zu finden, die das jeweilige Unternehmen gegen solche Brände absichert. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit Verbänden und anderen Recyclern die Batteriefreiheitserklärung ins Leben gerufen.
Eine brennende Batterie wird aus dem Mischschrott geborgen.
Die Batteriefreiheit von Abfällen ist eines der Hauptthemen, das die Zukunft der Recyclingbranche bestimmt. Die von der Politik vorgegebenen Gesetze zur Getrennterfassung werden nicht eingehalten und auch nicht durchgesetzt. Da sich dieses Problem nicht von alleine löst, haben sich die vier Verbände BDSV, bvse, BDE und VDM mit verschiedenen Recyclern zusammengeschlossen, um selbst eine Lösung zu finden. Denn die Zahl der Brände in Betrieben nimmt zu – und so kann es nicht weitergehen!
Die Technologie der Lithium-Ionen-Akkus befindet sich heutzutage in vielen Geräten wie E-Bikes, E-Roller, E-Zigaretten, E-Staubsauger usw. Tendenz steigend. Defekte, falsch entsorgte Akkus sind dafür verantwortlich, dass die Anzahl der Brände in Recyclingbetrieben zunimmt und die eigenen Kolleg:innen, die Rohstoffe selbst und das ganze Unternehmen einer großen Gefahr ausgesetzt werden. Das Rücknahmesystem sieht per Gesetz theoretisch vor, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, der Handel und der Verbraucher selbst für die richtige und vor allem getrennte Entsorgung verantwortlich sind. Doch in der Praxis wird nicht ausreichend getrennt, das System funktioniert nicht zuverlässig. „Wenn keine Änderung im System erfolgt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis alles abgebrannt ist“, konstatiert Stephan Karle, Geschäftsführer von Karle Recycling und ergänzt: „Asbest darf schließlich auch nicht im Bauschutt oder Quecksilber nicht im Restmüll entsorgt werden, das haben wir auch gemeinsam in den Griff bekommen“.
Karle Recycling, Degenkolbe Recycling und die Süd-Rec Süddeutsche Recycling gehören mit einigen anderen Betrieben zu den Pionieren, die die neue Batteriefreiheitserklärung in die Tat umsetzen. Zum Schutze der Mitarbeitenden und der gesamten Branche.
186 Millionen Lithium-Ionen-Batterien kamen 2022 allein in Deutschland auf den Markt. Eine dokumentierte Rücknahme gab es nur für etwa die Hälfte dieser Batterien. Dementsprechend befinden sich noch 91,7 Millionen Batterien im Umlauf – 91,7 Millionen potenzielle Brandauslöser. Diese potenziellen Brände entstehen am Ende der Entsorgungskette. Vorgelagert befinden sich kommunale Entsorgungsträger, der Handel, die Verbraucher, die Hersteller und der Gesetzgeber. „Das vom Gesetzgeber vorgegebene System funktioniert nicht. Wir sehen uns in der Pflicht, dieses System von hinten aufzurollen und den entsprechenden Schutz aller Beteiligten zu etablieren.“ Wie funktioniert das? Indem die Recyclingbranche sicherstellt, dass ihre direkten Partner – die Anlieferer – die saubere Erfassung batteriehaltiger Geräte umsetzen. Die Batteriefreiheitserklärung sieht vor, dass jeder Anlieferer versichert, dass seine Abfälle frei von Batterien sind. Dies lässt er sich wiederum von seinem vorgelagerten Partner versichern. Abfälle, die Batterien und Akkus enthalten, werden zukünftig kostenpflichtig sortiert oder sogar abgewiesen. Gleichzeitig stellt Karle Recycling ein umfangreiches System für die ordnungsgemäße Erfassung von Batterien und batteriehaltigen Abfällen zur Verfügung: Geeignete Behältersysteme zur Sammlung, ein Farbleitsystem für die richtige Sortierung sowie umfangreiche Kundeninformationen auf dem Betriebsgelände sowie eine eigene Annahmezone für Batterien und batteriehaltige Geräte.
Alle weiteren Informationen auf batteriefreiheit.de
Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Wertstoffhof Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:30 – 16:00 Uhr
Großwaage am Hauptgebäude:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa: 7:00 – 13:00 Uhr
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