Inspektionsstelle nach BAM-GGR 002 – Gerne prüfen wir auch Ihre Großverpackungen 50A
Karle News – November 2023 Ausgabe Nr. 15
Stephan Karle hält Impulsvortrag bei BRYCKE.
Gefährliche Güter werden in einer Industrienation häufig verwendet und somit auch transportiert. Die Beförderung von Gefahrgut im Straßenverkehr geschieht tagtäglich und unterliegt strengen, internationalen Regeln – um die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen und Gefahren abzuwenden. Eine der am häufigsten verwendeten Verpackungen für den Transport von flüssigen Substanzen ist der IBC-Behälter, der sowohl für Wasser als auch für Gefahren- und Rieselstoffe zugelassen ist. Diese großen Behälter müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Seit kurzem sind wir von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung als „Anerkannte Inspektionsstelle nach BAM-GGR 002“ zugelassen.
Nach intensiver Vorbereitung für das Audit sind wir nun berechtigt, IBC-Gefahrgutbehälter mit der Codierung 31A und 31HZ (Kombinations-IBC) und 11A sogenannte ASP nach 6.5.4.4.2 und 6.5.4.4.1 ADR/RID/IMDG-Code durchzuführen. Somit können wir sowohl eigene als auch fremde IBCBehälter prüfen, damit diese im Straßenverkehr verwendet werden dürfen. Für nicht geprüfte IBCs stehen hohe Bußgelder im Raum – das können wir gemeinsam vermeiden. Gerne prüfen wir auch Ihre Großverpackungen 50A.
Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Ansprechpartner:
Michael Schempp, Telefon 0711 25 94 67-13
Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Wertstoffhof Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:30 – 16:00 Uhr
Großwaage am Hauptgebäude:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa:        7:00 – 13:00 Uhr
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Sa:        7:00 – 13:00 Uhr
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