Download Info-Flyer Baustellenabfälle
Unsere Philosophie ist es schon immer, die Abfälle bereits direkt auf der Baustelle getrennt zu erfassen. Als Abfallerzeuger sind Sie also auch in Bezug auf die Gewerbeabfallverordnung bei uns an der absolut richtigen Adresse.
Für Sie heißt das Zauberwort SAUBER BAUEN! Denn wer Baustellenabfälle von Beginn an sinnvoll trennt, spart Geld, schont die Umwelt und hält ganz nebenbei die Gesetze ein.
Selbstverständlich nehmen wir auch alle anderen Materialien an, die hier unter „was nicht“ aufgeführt sind. Wichtig ist allerdings eine separate Erfassung. Wir beraten Sie gerne bei der indiviuduellen Baustellenentsorgung.
Ab 10m3/Bauvorhaben sind Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen verpflichtet, folgende zehn Fraktionen sortenrein zu trennen und die Getrenntsammlung in Bezug auf Zusammensetzung, Masse, Herkunft und Verbleib des Abfalls zu dokumentieren. Wir helfen Ihnen dabei!
Private Bauherren sind von der Gewerbeabfallverordnung und der Getrenntsammlungspflicht nicht betroffen.
Zum Transport und Abgabe von Isolierwolle auf Asbestbasis sind zwingend staubdichte und verschließbare Gewebesäcke erforderlich. Folien-Müllsäcke sind hierfür nicht geeignet. Sie erhalten diese speziellen Säcke bei uns.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer gefährlichen Abfälle ist eine Dokumentation in Form eines Begleit-/Übernahmescheins notwendig. Diesen stellen wir bei jeder Anlieferung aus.
Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Wertstoffhof Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:30 – 16:00 Uhr
Großwaage am Hauptgebäude:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa:        7:00 – 13:00 Uhr
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Mo – Fr: 7:30 – 16:00 Uhr
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Sa:        7:00 – 13:00 Uhr
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