In den Jahren 2023 und 2024 kamen und kommen einige Veränderungen auf die Recyclingbranche zu.
Karle News – November 2023 Ausgabe Nr. 15
Die Erhöhung der Maut tritt am 1.12.2023 in Kraft.
In den Jahren 2023 und 2024 kamen und kommen einige Veränderungen auf die Recyclingbranche zu.
Welche das sind und wie sie die Branche und den Arbeitsalltag beeinflussen erläutert uns Andreas Greco (AG), Leiter Stoffstrommanagement bei Karle Recycling.
Bereits zum 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten. Was genau können wir uns unter dieser Verordnung vorstellen?
AG: Die Ersatzbaustoffverordnung ist grundsätzlich mal eine gute Sache. Sie soll recycelte Baustoffe attraktiver und vor allem sicherer machen. Das funktioniert, indem vermehrt auf die Qualität des Baustoffs geachtet wird und wir sicherstellen, dass dieser nicht nur frei von Asbest, sondern auch von anderen Störstoffen ist.
Weshalb ist es wichtig, dass der Baustoff frei von Störstoffen ist?
AG: Viele Stoffe, die zum Bauen verwendet werden, können recycelt werden – wie Betonabbruch, Ziegelbruch, Asphalt, Bauschutt, Fliesen oder Keramik. Allerdings gibt es einige Baustoffe, die beispielsweise asbesthaltig und somit eine Gefahr für unsere Gesundheit sind. So ist zum Beispiel in der Verordnung geregelt, dass alle Bauvorhaben, die vor dem 31.10.1993 begonnen wurden, unter Generalverdacht stehen, asbesthaltig zu sein. Um zu belegen, dass das Material frei von Asbest und die deutlich strengeren Parametergrenzwerte (RC-1, RC-2, RC-3) eingehalten werden, muss der Nachweis durch bestimmte neue Analyseverfahren erbracht werden. Dies ist durch eine grundlegende Eignungsprüfung (Erstprüfung), eine werkseigene Produktionskontrolle und schlussendlich noch durch weitere Fremdüberwachungen nachzuweisen.
Das klingt nach einem sehr großen Aufwand.
AG: Der Arbeits-, Analyse- und Dokumentationsaufwand hat sich seit der Verordnung erhöht. Das liegt daran, dass jeder lückenlos nachweisen muss, wo der Bauschutt herkommt und wo er hingeht, beziehungsweise wiederverwendet wird. Auch wir werden die Eingangskontrollen verstärken. Aber dieser Aufwand sorgt dafür, dass wir keine gesundheitsgefährdenden Stoffe mehr im Kreislauf haben – und dass wir die Qualität von recyceltem Material und dessen Attraktivität erhöhen.
Kommen wir zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Was dürfen wir uns darunter vorstellen?
AG: Das BEHG wurde von der Bundesregierung eingeführt, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Es ist Teil des Klimapaketes und regelt den Ausstoß von CO2. Es soll dafür sorgen, dass in den kommenden Jahren die Unternehmen dazu angehalten werden, immer weniger CO2 auszustoßen – bis sie klimaneutral sind.
Andreas Greco ist Leiter Stoffstrommanagement bei Karle Recycling.
Bauschutt ist recycelbar, sofern er frei von Asbest und anderen Störstoffen ist.
Wie soll das funktionieren?
AG: Im Grunde ist das BEHG eine C02-Steuer, die auf alle Brennstoffe erhoben wird. Also auch auf Abfälle, die für die thermische Verwertung vorgesehen sind. Zum 1.1.2024 muss man pro Tonne CO2, die ausgestoßen wird, 35 bis 40 Euro pro Zertifikat zahlen, das ist aktuell noch nicht final verabschiedet. 2025 soll der Betrag auf 50 Euro steigen. Ab 2026 beginnt der freie Handel mit einem festgelegten Betrag zwischen 60 und 70 Euro pro Zertifikat. Ab 2027 wird der Handel gänzlich frei. Indem allerdings sukzessive immer weniger Zertifikate im Handel verfügbar sein werden, werden die Unternehmen dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß zu minimieren.
Was hat das für Auswirkungen auf die Branche?
AG: Das ist schwierig vorherzusagen. Allerdings wird der freie Zertifikatshandel die Planung deutlich erschweren, wenn kein Unternehmen seinen Kunden sagen kann, wie hoch der Preis für ein Zertifikat sein wird. Aber sicherlich werden die Kosten bereits zum 1.1.2024 steigen, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Kommen wir abschließend zur Maut. Speziell für LKWs wird sich diese zum 1. Dezember 2023 deutlich erhöhen. Was bedeutet das für Karle Recycling?
AG: Die Mauterhöhung tritt zum 1.12.2023 in Kraft und betrifft vor allem die Fahrten für LKWs über 7,5 Tonnen. Auf diese Fahrten wird ein CO2-Aufschlag erhoben: pro ausgestoßener Tonne CO2 müssen 200 Euro entrichtet werden. Somit muss für jeden LKW über 7,5 Tonnen neben der bestehenden Maut auch der zusätzliche Aufschlag für den CO2-Ausstoß bezahlt werden. Und ab 1.7.2024 müssen ebenfalls alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen die Maut entrichten.
Das klingt nach einer respektablen Preiserhöhung für die Maut.
AG: Das ist definitiv der Fall. Gerade die Erhöhung bei schweren LKWs wird uns betreffen und die Kosten für Transporte, Anlieferungen und Abholungen erhöhen.
Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Wertstoffhof Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:30 – 16:00 Uhr
Großwaage am Hauptgebäude:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa:        7:00 – 13:00 Uhr
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