Download Info-Flyer Nachweiswesen & Dokumentation
Wie viel CO2 haben Sie eingespart?
Ihre Vorteile im Ãœberblick
Erzeuger/Besitzer dieser Abfälle haben künftig Dokumentationspflicht über:
Was sind gewerbliche Siedlungsabfälle?
Welche Pflichten habe ich als Abfallerzeuger bzw. Besitzer ab 01.08.2017?
90%/10% Lösung: Die Pflicht zur Vorbehandlung der oben genannten Abfälle entfällt, wenn die Getrenntsammlungsquote im vorangegangen Kalenderjahr mindestens 90 Masseprozent betragen hat (Nachweis durch Sachverständigen). Dann ist es gestattet die übrigen 10 Masseprozent an der Anfallstelle als Gemisch zu erfassen und vorrangig einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.
Was sind Bau- und Abbruchabfälle?
Welche Pflichten habe ich als Abfallerzeuger bzw. Besitzer ab 01.08.2017?
Zur Vorbehandlungsanlage:
zur Sortierung, Zerkleinerung, Siebung, Sichtung, Verdichtung oder Pelletierung der obengenannten Abfälle.
Welche Dokumentationen übernehmen wir für Sie?
Welche Dokumentationen übernehmen wir für Sie?
Entsorgungsnachweis
Sammelentsorgungsnachweis
Begleitschein bei Entsorgungsnachweisen
Ãœbernahmeschein bei Sammelentsorgungsnachweis
Für eine ordnungsgemäße Abmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie für die Zulassungsstelle einen Verwertungsnachweis, um zu bestätigen, dass Sie Ihr Altfahrzeug bei einem zertifizierten Demontagebetrieb entsorgt haben („Sterbeurkunde des Fahrzeugs“).
Unser Special für alle Autohäuser: Als zertifizierter Demontagebetrieb können wir Sie auch zur „Karle-Annahmestelle“ machen. Als „Karle-Annahmestelle“ sind Sie der verlängerte Arm unseres Demontagebetriebs und können Ihren Kunden selbstständig Verwertungsnachweise ausstellen. Somit profitieren Ihre Kunden direkt von der Umweltprämie!
Wir erstellen für Sie Ihre individuelle Abfallbilanz
Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Wertstoffhof Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:30 – 16:00 Uhr
Großwaage am Hauptgebäude:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa:        7:00 – 13:00 Uhr
Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Wertstoffhof Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:30 – 16:00 Uhr
Großwaage am Hauptgebäude:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa:        7:00 – 13:00 Uhr
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