Download Info-Flyer Elektroschrott / Produktionsabfälle
Wir bieten
Unsere Leistungen
Wir kennen und verwerten sie alle! Entlang der Kategorien des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) lassen sich grob folgende Einteilungen treffen. Aber auch alle nicht aufgelisteten Geräte und Bauteile verwerten wir für Sie.
Übrigens: Sollten Sie meldepflichtiger Hersteller, Händler oder Letztbesitzer sein – die Übertragung an die Stiftung Elektro-Altgeräte- Register (EAR) können wir für Sie übernehmen.
AVV: 16 02 11* º AVV: 20 01 23*
Was rein darf:
Kühlschränke/-theken, Klimaanlagen, Ölradiatoren
Was nicht:
E-Herde, Kochplatten, Wasserkocher, Nachtspeicheröfen.
Sammelgruppe 1
AVV: 16 02 13* º AVV: 20 01 35*
Was rein darf:
Fernseher, Monitore, Notebooks, Tablets
Hinweis:
Als Merkmal gilt eine Bildschirmfläche größer als 100cm².
Sammelgruppe 2
AVV: 20 01 21* º AVV: 20 01 35*
Was rein darf:
Leuchtstoffröhren, Gasentladungslampen, Solariumlampen
Was nicht:
Taschenlampen, Schreibtischlampen. Das sind bei uns Leuchten.
Sammelgruppe 3
AVV: 16 02 13* º AVV: 20 01 35*
Was rein darf:
Spülmaschinen, Server, Standkopierer, Rasenmäher, Automaten, Elektromotoren, PV-Module, Wechselrichter
Hinweis:
Eine Kante des Gerätes ist länger als 50cm.
Sammelgruppe 4 und 6
AVV: 16 02 13* º AVV: 20 01 35*
Was rein darf:
z.B. Kameras, Radios, Kleinwerkzeuge, Küchengeräte, Kabel, Anschlussdosen
Hinweis:
Keine Kante ist länger als 50cm.
Sammelgruppe 5 und 6
AVV: 16 02 13* º AVV: 20 01 35*
Was rein darf:
z.B. Router, Handys & Smartphones, Switche, kleine Drucker, Telefone
Hinweis:
Informations- und Kommunikationstechnik für Datenübertragung oder –verarbeitung.
Sammelgruppe 5
Die Zahl batteriebetriebener Altgeräte nimmt kontinuierlich zu. Nach dem ElektroG dürfen batteriebetriebene Altgeräte nicht mit in gemeinsamen Behältern gesammelt werden. Dies betrifft die Sammelgruppen 2, 4 und 5 (bzw. Kat. 2, 4, 5 und 6).
Auch Regeln des Gefahrgutes (ADR) können greifen. Dennoch kommt es regelmäßig zu teilweise schweren Bränden auf Wertstoffhöfen, Sammelplätzen, Transporten und in Recyclinganlagen.
DAS GEFAHREN- UND SCHADSTOFFPOTENTIAL IST HOCH UND NICHT ZU UNTERSCHÄTZEN. Der Schutz unsere Mitarbeiter, der Umwelt und unserer Anlagen hat für uns höchste Priorität.
Gerne nehmen wir auch batteriehaltige Fraktionen an und kümmern uns zuverlässig um die ordnungsgemäße Verwertung – sprechen Sie uns an!
Neben der effizienten Erstbehandlung von Elektroaltgeräten bieten wir die gleichen Prozessen für stofflich und baulich ähnliche Abfälle an, auch wenn sie nicht unter das ElektroG fallen sollten. Ob Stanzabfälle, Leiterplattenreste oder zurückgelieferte Ware – wir verwerten Ihre Abfälle aus dem gesamten Herstellungs- und Lebenszyklus von Produkten.
Als zusätzliche Dienstleistung bieten wir die gesicherte Vernichtung von Wirtschaftsgütern an, damit Ihre Geschäftsgeheimnisse aus Entwicklung, Prototypenbau und Erprobung geheim bleiben.
Die richtige Abfalleinstufung:
Geräte oder Bauteile? Gefährlich oder nicht? Aus Kapitel 16 oder doch eher 20 der AVV?
Auch wenn der Erzeuger die Einstufung vornimmt, bieten wir jederzeit eine individuelle Beratung zum geeigneten Abfallschlüssel. Nach §2 Abs. 3 ist der Transport zu uns als Erstbehandlungsanlage ggf. sogar von der Nachweispfl icht befreit.
Falls nicht, bieten wir Ihnen die Nutzung unserer zahlreichen Sammelentsorgungsnachweise an oder stellen Einzelentsorgungsnachweise zur Verfügung – selbstverständlich voll digital.
Für weitere Informationen fragen Sie nach unserem Flyer Nachweiswesen und Dokumentation!
Die ausgewiesene Materialkenntnis unserer Einkäufer und des Personals in der Materialannahme führen zu einer effizienten Mischung aus händischen und maschinellen Verarbeitungsprozessen.
Unsere Ausgangsfraktionen enthalten Metalle, Edelmetalle und Kunststoffe, welche in hohem Maße wieder der Produktion zugeführt werden können – es sind wahre Rohstoffe für die Zukunft.
SÜD-REC
Süddeutsche Recycling GmbH
Jakob-Friedrich-Wanner-Str. 1
75428 Illingen/Württ.
Telefon 07042 376 93 0
Telefax 07042 376 93 69
www.sued-rec.de
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7.00 – 16.00 Uh
Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Wertstoffhof Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:30 – 16:00 Uhr
Großwaage am Hauptgebäude:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa: 7:00 – 13:00 Uhr
Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Wertstoffhof Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:30 – 16:00 Uhr
Großwaage am Hauptgebäude:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa: 7:00 – 13:00 Uhr
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